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TIPPS für den Fall des Falles

Bleiben Sie informiert

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Verkehrsunfall - was nun?

Wenn ein Unfall passiert, sind die meisten Unfallbeteiligten völlig hilflos und denken leider nicht daran, Beweise zu sichern. Dabei stellen Sie selbst mit der richtigen Reaktion auf das Geschehene die Weichen für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche im ggf. notwendigen Gerichtsverfahren.
Wenn Sie im Schadensfall die Nerven behalten und - nachdem Sie den Unfallort abgesichert haben - ruhig die Situation im Foto (mit dem Handy) festhalten, ist der erste Schritt getan. Halten Sie die vorgefundene Situation, bevor sich die Fahrzeuge aus der Endstellung bewegen, unbedingt aus mehreren Blickwinkeln fest. Fotografieren Sie unbedingt auch eventuelle Verkehrsschilder und den Straßenverlauf, ggf. Kreuzungen. Danach fotografieren Sie die Fahrzeuge (auch) in Nahaufnahmen um die Schäden zu dokumentieren. Häufig ist ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten notwendig. Dieses ist dann möglich, wenn der Sachverständige sog. Anknüpfungstatsachen hat, mit denen er die Situation berechnen kann. Wenn Spuren durch die Fahrzeuge an Begrenzungen oder auf der Straße hinterlassen wurden, sind auch Fotos hiervon sehr hilfreich.

Sofern Zeugen für den Unfall zur Verfügung stehen, sollten deren Personalien unbedingt festgehalten werden.

Die Polizei sollte in jedem Fall verständigt werden. Ein Verkehrsunfallbericht, der von vielen Haftpflichtversicherern als Formular ausgehändigt wird, sollte unbedingt ausgefüllt werden. Oftmals ändert der Unfallgegner nach dem Unfall seine Darstellung des Unfallgeschehens.

Ein Sachverständigengutachten ist in den meisten Fällen obligatorisch. Sollte der Schaden unterhalb 1000 Euro liegen, empfiehlt sich die Erstellung eines Kostenvoranschlages. Vor Inanspruchnahme von Mietwagen unbedingt Konkurrenzangebote einholen.  

Zur Durchsetzung der Ansprüche empfiehlt sich der Gang zum Rechtsanwalt. Hier empfehle ich, so früh wie möglich die Unterstützung einzuholen.



 

Kündigung erhalten - was nun?

Wenn sie vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie zunächst beachten, dass Sie nur 3 Wochen Zeit haben, dagegen vorzugehen. Sofern Sie innerhalb der 3 Wochen keine Klage eingereicht haben, so hat die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet. Nur in Ausnahmefällen, wenn Sie beispielsweise nicht in der Lage waren, entsprechende Schritte einzuleiten, können Sie noch dagegen vorgehen. Dann müssen Sie aber sofort tätig werden und sofort einen Termin vereinbaren.
Wenn Sie eine Abfindung erhalten wollen, gibt es hierauf keinen gesetzlichen Anspruch. Ich werde mit Ihnen die Möglichkeiten, gegen die Kündigung vorzugehen, erörtern. Ggf. kann auch außergerichtlich eine Einigung erzielt werden. Im Rahmen eines Klageverfahrens kann dann die Höhe der Abfindung verhandelt werden. Sofern keine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielt werden kann, wird der Ausgang des Verfahrens die Wirksamkeit der Kündigung zeigen. Sie können dann im Erfolgsfall Ihren Arbeitsplatz zurück gewinnen während der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen muss.
Ich werde gemeinsam mit Ihnen nach der besten Lösung suchen, ggf. die Deckungszusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung kostenlos einholen.

 

 

Wie kann ich eine Gegendarstellung erreichen?


Sofern Sie sich gegen eine Berichterstattung zur Wehr setzen wollen, ist eine schnellstmögliche Reaktion erforderlich. Das Gesetz sieht hier ein notwendiges unverzügliches Handeln vor. Sie sollten demnach sofort einen Besprechungstermin vereinbaren. Im Rahmen einer Gegendarstellung können Sie Ihre Sicht der Dinge darstellen. Sie können sich gegen eine Tatsachenbehauptung zur Wehr setzen. Das Medium ist dann verpflichtet, sofern die formellen Voraussetzungen gegeben sind, die Gegendarstellung - unabhängig vom Wahrheitsgehalt - zu veröffentlichen.

Darüber hinaus prüfe ich mit Ihnen, ob ggf. weiter medienrechtliche Ansprüche in Betracht kommen.  

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